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Eine weniger bekannte Variante zur Steuerersparnis ehemals gewichtsbesteuerter Fahrzeuge kann der Umbau zum Sonder-KFZ Bürofahrzeug sein.
Gemäß Rundschreiben des TÜV-Arbeitskreises von 1998 ist eine umfangreiche Anforderungsliste zu erfüllen, um in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes von €172,-/Jahr zu kommen.
Somit kann sich für Ihr Fahrzeug evtl. eine Umrüstung lohnen, allerdings sollten Sie im Vorfeld folgende Aspekte berücksichtigen:
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Versicherung: Ein Sonder-KFZ Bürofahrzeug kostet den Versicherungstarif von “normalen” PKW
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TÜV-Kriterien: Die Bauteile müssen fest eingebaut sein und auch nach der TÜV-Abnahme erhalten bleiben, sonst erlischt die Betriebserlaubnis!
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Bei der Umrüstung sind folgende Punkte zu beachten (jeder Einzelfall sollte vorab mit dem TÜV geklärt werden!)
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Die Arbeitshöhe des Schreibtisches muss zwischen 65 - 75 cm, von Schreibmaschinentischen zwischen 58 - 68 cm liegen. Die Schreibtisch-Abmessungen müssen mind. 100 x 60 cm betragen. Alle Büromöbel müssen an sämtlichen Ecken Abrundungen von mind. 3mm haben
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Alle Möbel müssen fest eingebaut sein, wobei Türen und Schubkästen Auszugssperren besitzen müssen
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Mindestabmessungen des Beinraumes unter den Tischen in der Tiefe 60 cm, in der Höhe 62 cm, in der Breite 58 cm.
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Der / Die Bürostühle müssen höhenverstellbar, kippssicher und drehbar sein. Die Höhe der Sitzfläche am Arbeitsplatz muss mind. 100cm betragen
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Der Arbeitsplatz muss mit mind. 600 Lux beleuchtet werden
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Die lichte Höhe im übrigen Büroraum muss mind. 1,65m betragen
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Sollten Sie Interesse an einer Umrüstung zum Bürofahrzeug haben, helfen wir Ihnen gerne und führen die notwendigen Umrüstungsaktionen durch.
Fragen Sie uns! |
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