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Aufgrund einer EU-Richtlinie können Fahrzeuge, die bisher als “aufgelastete” Fahrzeuge steuerbegünstigt unterwegs waren, ggf. weiterhin einen Steuervorteil geniessen. Durch eine Umschlüsselung kann das Fahrzeug weiterhin Gewichtsbesteuert werden und damit den kostengünstigeren Steuersatz beanspruchen.
In der EU-Richtlinie 70/156 sind Fahrzeugklassen definiert:
Die Klasse M1 umfasst alle Fahrzeuge bis 3,5t Gesamtgewicht, die der Personenbeförderung dienen.
Beide Kategorien dienen Fahrzeugen mit gemeinsamer Personen- wie Güterbeförderung. Der Unterschied liegt darin dass bei Kategorie AC die Personenbeförderung überwiegt, bei der Kategorie AF die Gütertransport-Tauglichkeit überwiegt. Es dürfen sich zusätzlich im Fahrzeug keine feste Trennwand oder feste Einbauten befinden, die den Personen- vom Güterbereich abtrennen würden.
Mehrzweckfahrzeuge der Klasse AF fallen ausdrücklich aus der Klasse M1, wenn das Fahrzeug:
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