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Je nach Fahrzeugtyp und -form kann der Umbau zum Wohnmobil eine Alternative gegen die erhöhte KFZ-Steuer ehemals gewichtsbesteuerter Fahrzeuge sein.
Bei Wohnmobilen bis 2,8t greift die Hubraumbesteuerung des PKW, bei über 2,8t die Gewichtsbesteuerung der LKW.
Somit kann sich für Ihr Fahrzeug evtl. eine Umrüstung lohnen, allerdings sollten Sie im Vorfeld folgende Aspekte berücksichtigen:
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Versicherung: Ein Wohnmobil ist bei der Haftpflicht preiswerter, Teil- und Vollkasko sind teurer
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Überholverbot Das LKW-Überholverbot für Fahrzeuge über 2,8t gilt auch für Wohnmobile.
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TÜV-Kriterien: Die Bauteile müssen fest eingebaut sein und auch nach der TÜV-Abnahme erhalten bleiben, sonst erlischt die Betriebserlaubnis!
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Bei der Umrüstung sind folgende Punkte zu beachten (jeder Einzelfall sollte vorab mit dem TÜV geklärt werden!)
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eingebaute Sitzgelegenheit mit Tisch
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Schlafplatz (es reicht auch ein Sitz, der umgeklappt werden kann)
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Kocheinrichtung (bei Verwendung eines Petroleum- oder Benzinkochers entfällt die notwendige Gasprüfung eines Gaskochers)
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fest eingebauter Staukasten
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Der Wohnraum muss den größeren Teil des Fahrzeuges ausmachen
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Sollten Sie Interesse an einer Umrüstung zum Wohnmobil haben, helfen wir Ihnen gerne und führen die notwendigen Umrüstungsaktionen durch.
Fragen Sie uns! |
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